Hinweis zur Altölentsorgung
Gem. § 8 Abs.1 Altölverordnung (AltölVO) handelt es sich bei Altöl um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung klar geregelt ist. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt, daher gehört Altöl in eine Altölannahmestelle. Wir empfehlen, Ölwechsel am besten immer an Stellen mit dafür speziell geeigneter Vorrichtung (z. B. Werkstätten und Tankstellen) durchführen zu lassen.
Private Verbraucher
Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Bitte legen Sie dazu der Rücksendung den Kaufbeleg bei. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Öl-wechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben.
Alternativ können Sie den Versand per Post wählen. Die Kosten für die Rücksendung des Altöls an den Händler hat der private Endverbraucher zu tragen. Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.
Wichtig: Für die Rückgabe der geleerten Gebinde im Sinne der Verpackungsordnung müssen die Gebinde:
- restentleert sein
- die Originalbeschriftung tragen
- müssen ausnahmslos verschlossen (Originalverschlusskappe) sein und dürfen keine Beschädigung aufweisen
- dürfen nach Entleerung des Originalfüllgutes außer Altöl keine Fremdstoffe wie z. B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel, andere Chemikalien oder andere Öle enthalten haben
Gerwerbliche Verbraucher
Wichtiger Hinweis für gewerbliche Endkunden: Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.